Hyundai-Garantie
Leistungsinhalte
Garantielaufzeit
Im Neuwagengeschäft beträgt die Garantielaufzeit für Hyundai-Fahrzeuge ohne Werksgarantie serienmäßig 24 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulassung. Optional bieten wir auch eine Garantielaufzeit von 60 Monate bis 150.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulassung.
Gültigkeit der Garantie
Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs - und Geschäftsfahrten auch europaweit.
Übertragbarkeit
Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.
Garantieumfang
Die Garantie dient Ihrer bestmöglichen Profilierung und hebt Ihr Autohaus vom Wettbewerb ab. Nähere
Informationen über den Umfang der Garantie entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.
Kostenerstattung
Die garantiebedingten Lohnkosten erstattet CG nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers. Die garantiebedingten Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt bezahlt: Es gilt ein Regulierungshöchstbetrag von maximal 10.000 € je Schadenfall.
Aufrechterhaltung der Garantie
Um den Garantieschutz aufrechtzuerhalten, ist der Käufer verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen
oder empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke
beziehungsweise nach Herstellervorschrift durch führen zu lassen. Näheres regeln die jeweiligen Garantiebedingungen.
Schnelle und einfache Garantieabwicklung
Bitte informieren Sie im Schadenfall CG vor der Reparatur online per CGClaimsWeb oder telefonisch über den Umfang des Schadens und holen Sie die Freigabe für die Reparatur ein.
Kann der Schaden nicht beim garantiegebenden Händler repariert werden, z. B. bei Auslandsschäden, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab per Telefon, E-Mail oder Fax.
Sonstige Anmerkungen
Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rechnet garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer ab.
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